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- Veit-Stoß Str. 50, 80687 München Lager: Rückgebäude Veit-Stoß Str. 50, 80687 München
AGB Vermietungen und Cocktailcatering
§ 1 Mietzeit & Zahlung
1.1. Die Mietzeit beginnt bei Abholung durch den Kunden bzw. Auslieferung durch uns und endet bei Rückgabe durch den Kunden bzw. Abholung der Firma Blankoon e.K. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Ware zu folgen. Soweit gegen Rechnung geliefert wird, ist diese innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeitsdatum schuldet der Kunde Verzugszinsen, sowie alle weiteren mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten.
1.2. Eine vertraglich nicht festgehaltene Weitervermietung unserer Geräte an Dritte ist unzulässig.
§ 2 Preise
Alle unsere Mietpreise sind netto und verstehen sich in Euro (€) und wenn nicht anders vereinbart, je Tag. Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen u.ä. genannten Preise sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Preise gelten ab der Veit-Stoß-Str. 50, 80687 München. Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung des Mietgegenstandes werden wenn nicht anders schriftlich vermerkt, gesondert berechnet. Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung.
2.1 Mietrabatte
Wenn sie Mietgeräte über einen längeren Zeitraum benötigen, machen wir Ihnen dazu gerne ein Angebot. Sollte die Ware nicht wie vereinbart zurück gebracht werden, behalten wir uns vor, die Miete um die jeweiligen Tage zu erhöhen.
§ 3 Annulierungskosten (Miete, Cocktails, Sonstiges)
Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag bzw. von einer erteilten Bestellung zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, folgende Schadenspauschalbeträge für die durch Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern:
Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des vereinbarten Betrages.
Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Betrages.
Rücktritt bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Betrages.
Rücktritt bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des vereinbarten Betrages.
Rücktritt bei Eintreffen am Veranstaltungsort bzw. Nichterscheinen am Abholtermin: 100 % des vereinbarten Betrages.
§ 4 Gefahrenübergang und Haftung
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Besteller/Mieter über. Vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Bestellers befindet, haftet der Besteller/Mieter für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen. Der Besteller/Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung/Bedienung des Mietgegenstandes zustande kommen. Bei Diebstahl einer unserer Gegenstände haftet der Mieter und ist verpflichtet uns sofort nach Bemerken des Diebstahles zu benachrichtigen. Es wird empfohlen, eine kurzfristige Versicherung gegen solche Fälle abzuschließen. Dem Besteller obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle oder Stromunterversorgung und Falschanschlüsse haften wir nicht. Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Besteller an Dritte sowie die Beförderung oder Nutzung außerhalb der BRD ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Der Besteller haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflagen ergeben. Für Ordnungsstrafen wie z.B. GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Equipment und Personals erhoben werden, haften wir nicht. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Veranstalter/Mieter für alle benötigten Genehmigungen wie GEMA, Ausschankgenehmigung, Sperrzeitverkürzung usw. zu sorgen hat.
§ 5 Rückgabe der Mietsache
Der Besteller hat den Mietgegenstand in dem selben Zustand zurückzugeben in dem er ihn erhalten hat. Ist der Gegenstand defekt, hat der Besteller die Kosten eines Ersatzgerätes zu tragen. Für defekte Glühkörper bei Lampen, Scannern, Strahlern u.s.w. die nachweislich durch Kurzschluss oder mutwillig zerstört wurden, hat der Besteller/Mieter den Neupreises derselben zu zahlen. Für nicht ordnungsgemäß aufgewickelte und gesäuberte Kabel hat der Besteller eine Aufwandspauschale von 4 € je Kabel zu zahlen. Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände ( Steuerungsgeräte, Lichtanlagen, Beschallungsanlagen) hat der Besteller eine Reinigungspauschale von 25 €/Std. zu zahlen.
§ 6 Mietzeitraum, Verzug
Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Lieferschein vereinbarten Daten. Wurde dort nichts festgehalten, so hat die Rückgabe spätestens 24 Stunden nach Aushändigung zu erfolgen. Kommt der Besteller mit der Rückgabe in Verzug, hat er sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Besteller jeden angefangenen Zusatztag (über den Vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Der Mietzins ist grundsätzlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, per Rechnung binnen 5 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug trägt der Besteller alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen. Bei einem Mahnschreiben werden dann 12,5 % Mahngebühr fällig.
§ 8 Sonstiges
Der Besteller hat Angestellten der Firma Blankoon jederzeit freien Zutritt zur Überprüfung der gemieteten Gegenstände am Einsatzort zu lassen. Soweit der Mietgegenstand durch uns oder durch uns vereinbarungsgemäß beauftragte Dritte wärend einer Veranstaltung bedient wird, hat der Besteller/Veranstalter in diesem Zeitraum für ausreichende unentgeltliche Verpflegung dieser Personen zu sorgen. Kommt der Besteller/Veranstalter dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach, werden zusätzliche benötigte Speisen & Getränke der Person/en dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Es ist dem Besteller und allen anderen Personen untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen an ihnen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich von uns erlaubt wurde.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, München. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.
§10 Haftungausschluss
Blankoon haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Auftraggeber ist für den Schutz des Fußbodens am Aufstellungsort der Bar verantwortlich und stellt bei Bedarf eine Abdeckung zur Verfügung, da eine Beschädigung z.B. von empfindlichen Parkett- oder Laminatböden durch Schmelzwasser von Eiswürfeln oder kleinere Flüssigkeitsmengen nicht ausgeschlossen werden kann. Blankoon ist bemüht so sauber und sorgfältig wie möglich zu arbeiten und einen zusätzlichen Schutz (auf Anfrage) mitzubringen. Wir können hier jedoch keine Haftung übernehmen. Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber. Blankoon ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann. Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ) übernimmt Blankoon keinerlei Haftung.
§11 Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1-3 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices der Dienstleistung oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von Blankoon Cocktails & Events, Veit-Stoß Str. 50, 80687 München, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Mobile Cocktailbar, Eventtechnik
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.