AGB – Vermietungen und Cocktailcatering

Blankoon e.K., vertreten durch Felix Blanke
Veit-Stoß-Str. 50, 80687 München

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Blankoon e.K. (nachfolgend „Blankoon“) und dem Auftraggeber im Bereich Cocktailcatering, Eventdienstleistungen sowie Vermietungen von Event-Equipment. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Blankoon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss und Zahlung

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots, durch eine verbindliche Beauftragung oder durch Annahme des Angebots von Blankoon zustande.

Miet- und Veranstaltungsleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Blankoon ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie alle mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten berechnet.

§ 3 Mietzeit und Nutzung

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Auftraggeber bzw. der Auslieferung durch Blankoon und endet mit der vollständigen Rückgabe bzw. Abholung durch Blankoon.

Eine Weitervermietung oder sonstige Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Blankoon nicht gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig, bestimmungsgemäß und sachgerecht zu behandeln.

§ 4 Preise und Zusatzkosten

Alle Preise sind Netto-Preise in Euro. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise je Veranstaltungstag. Anlieferung, Aufbau, Abbau und Abholung werden gesondert berechnet, wenn dies nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist.

Wird der Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgegeben, ist Blankoon berechtigt, für jeden angefangenen zusätzlichen Tag den vereinbarten Tagesmietpreis zu berechnen.

§ 5 Stornierungen

Tritt der Auftraggeber von einem bestätigten Auftrag zurück, kann Blankoon – unbeschadet der Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens – folgende Stornopauschalen verlangen:

  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des vereinbarten Betrages
  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Betrages
  • bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Betrages
  • bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des vereinbarten Betrages
  • ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Betrages

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Gefahrenübergang und Haftung für Mietgegenstände

Die Gefahr geht mit Übergabe des Mietgegenstandes auf den Auftraggeber über. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Auftraggeber für Verlust, Diebstahl und Schäden am Mietgegenstand, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Blankoon zurückzuführen sind.

Schäden durch unsachgemäße Handhabung, falsche Stromversorgung, Überlastung oder äußere Einflüsse gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Diebstahl ist Blankoon unverzüglich zu informieren. Es wird empfohlen, eine Veranstaltungs- oder Sachversicherung abzuschließen.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle behördlichen Genehmigungen (z. B. GEMA, Ausschankgenehmigung, Sperrzeitverkürzung). Blankoon haftet nicht für Bußgelder oder sonstige Forderungen von Behörden oder Verwertungsgesellschaften.

§ 7 Rückgabe der Mietsache

Die Mietgegenstände sind in einem ordnungsgemäßen, vollständigen und gereinigten Zustand zurückzugeben. Beschädigte oder fehlende Teile werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert in Rechnung gestellt.

Für nicht oder nur unzureichend gesäuberte und aufgewickelte Kabel kann Blankoon eine Aufwandspauschale von 4 € pro Kabel berechnen. Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände (z. B. Steuergeräte, Lichtanlagen, Beschallungsanlagen) kann eine Reinigungspauschale von 25 € pro Stunde erhoben werden.

§ 8 Verzug bei der Rückgabe

Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, befindet sich der Auftraggeber in Verzug. Für jeden angebrochenen Tag der verspäteten Rückgabe ist der volle Tagesmietpreis zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere durch Nutzungsausfall, bleiben vorbehalten.

§ 9 Auf- und Abbau

Der Aufbau der Bar und eventueller Miettechnik erfolgt in der Regel 1–3 Stunden vor Beginn der Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Abbau erfolgt direkt nach Ende des Cocktailservices oder nach individueller Vereinbarung.

Aufbau- oder Abbauzeiten, die eine separate Anfahrt erfordern, sowie Aufbau am Vortag können gesondert berechnet werden. Bei Veranstaltungen im Freien hat der Auftraggeber für eine geeignete Überdachung und Witterungsschutz zu sorgen.

§ 10 Haftung im Rahmen des Caterings

Blankoon haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Blankoon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für den Schutz des Aufstellungsbereichs (z. B. Böden, Wände, Mobiliar). Insbesondere bei empfindlichen Bodenbelägen (z. B. Parkett, Laminat) ist der Auftraggeber verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Abdeckungen) zu treffen. Eine Haftung von Blankoon für Schäden durch Schmelzwasser von Eis oder durch geringe Flüssigkeitsmengen ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Bei vermittelten Fremdleistungen (z. B. DJs, Künstler, weitere Dienstleister) haftet Blankoon nicht für deren Leistungserbringung; der Vertrag kommt in diesen Fällen unmittelbar zwischen Auftraggeber und Drittanbieter zustande.

§ 11 Verpflegung des Personals

Sofern während der Veranstaltung Personal von Blankoon vor Ort tätig ist, stellt der Auftraggeber eine angemessene, unentgeltliche Verpflegung (Getränke und ggf. Speisen) zur Verfügung. Erfolgt dies nicht, behält sich Blankoon vor, entstehende Kosten für Speisen und Getränke des Personals gesondert zu berechnen.

§ 12 Zutritt und Kontrolle

Mitarbeitern von Blankoon ist während der Veranstaltung und der Mietdauer jederzeit Zugang zu den Mietgegenständen zu gewähren, um deren Zustand und ordnungsgemäße Nutzung überprüfen zu können.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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